Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen von Sam Buchli (nachfolgend „Fotograf“). Sie umfassen
sämtliche Schaffensphasen, einschliesslich digital generierter Bilder und Bewegtbilder.
Mit Annahme einer Offerte oder mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen
des Fotografen gelten die AGB als vereinbart.
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche
erneute Vereinbarung für zukünftige Aufträge.
2. Leistungen des Fotografen und Pflichten des Kunden
Sofern nichts anderes vereinbart wird, liegt die künstlerische Gestaltung der Arbeiten im Ermessen des Fotografen.
Der Fotograf beschafft die für den Auftrag erforderliche Ausrüstung und kann
Hilfspersonen einsetzen (z. B. Assistenten, Stylisten, Visagisten).
Das vom Fotografen gelieferte Bildmaterial ist urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG).
RAW-Dateien sowie nicht veröffentlichte Daten bleiben Eigentum des Fotografen. Ein Herausgabeanspruch besteht nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassenes Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu rügen.
Der Kunde stellt sicher, dass für den Auftrag benötigte Personen, Orte und Objekte zur
Verfügung stehen. Erfolgt eine Verschiebung weniger als 2 Arbeitstage vor dem Termin oder werden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Fotograf 50 % des Honorars sowie bereits angefallene Kosten in Rechnung stellen.
10. Die Einholung von Model- oder Location-Releases obliegt dem Kunden, sofern er die entsprechenden Personen oder Orte bestimmt.
11. Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben (Website, Social Media, Print).
3. Nutzungsrechte
12. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Arbeiten im vereinbarten Rahmen.
13. Jede über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung des Fotografen und ist zusätzlich zu vergüten.
14. Bei missbräuchlicher oder unvereinbarter Nutzung schuldet der Kunde eine Lizenzgebühr von 150 % des Aufnahmehonorars, mindestens jedoch 150 % des SAB-Tarifs.
15. Exklusivrechte oder Sperrfristen sind separat zu vereinbaren und zu vergüten.
16. Bearbeitungen, Composings oder Montagen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig.
17. Eine angemessene Namensnennung („Foto: Sam Buchli“) ist bei Veröffentlichungen üblich und vom Kunden sicherzustellen.
18. Der Fotograf darf Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und, sofern nichts anderes vereinbart, an Dritte lizenzieren.
4. Haftung
19. Der Fotograf haftet ausschliesslich für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für Hilfspersonen.
20. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die rechtmässige Verwendung des Bildmaterials (z. B. Personenrechte, Betextung).
21. Werden Dritte Ansprüche gegen den Fotografen geltend machen, obwohl der Kunde die Zustimmung eingeholt hat (vgl. Ziff. 10), stellt der Kunde den Fotografen von sämtlichen Forderungen frei.
5. Projektabbruch
22. Wird ein Auftrag nach Beginn der Arbeiten storniert, hat der Fotograf Anspruch auf Vergütung des bis dahin erbrachten Aufwands sowie Ersatz entstandener Kosten.
6. Honorar und Kosten
23. Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
24. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 5 % p. a. sowie Mahngebühren von CHF 30.– pro Mahnstufe an.
25. Bei grösseren Produktionen kann eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel verlangt werden.
26. Nebenkosten (Hilfspersonen, Models, Ausrüstung, Studiomieten, Locationgebühren,Requisiten, Reisen, Spesen) sind vom Kunden zusätzlich zum Honorar zu tragen.
27. Bildbearbeitung (RAW-Konvertierungen, Retuschen, Farbkorrekturen, Auswahlen etc.) wird separat in Rechnung gestellt.
28. Für digitale Produktionen kann eine Kamerapauschale erhoben werden.
29. Das Honorar ist auch dann geschuldet, wenn der Kunde das gelieferte Material nicht nutzt.
30. Bei Archivbildern fällt zusätzlich zur Lizenzgebühr eine Archivnutzungsgebühr gemäss SAB-Tarif an.
7. Datenschutz
31. Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG 2023) und – sofern anwendbar – der DSGVO. Daten werden nur zur Auftragserfüllung genutzt und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
32. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Fotografen.
33. Anwendbar ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Bönigen, den 19. August 2025
